Der Gesetzgeber strebt mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze (von 65 auf 67 Jahre) und den Altersgrenzen für weitere Altersrententatbestände, wie die "Altersrenten für (besonders) langjährig Versicherte", "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen", "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit" beziehungsweise "Altersrente für Frauen" an, die infolge der höheren Lebenserwartung steigenden Rentenkosten kompensieren zu können.
Montag, 19. Oktober 2015
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Der Gesetzgeber strebt mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze (von 65 auf 67 Jahre) und den Altersgrenzen für weitere Altersrententatbestände, wie die "Altersrenten für (besonders) langjährig Versicherte", "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen", "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit" beziehungsweise "Altersrente für Frauen" an, die infolge der höheren Lebenserwartung steigenden Rentenkosten kompensieren zu können.
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